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Kosten

Weitere Informationen

Einzel- und Gruppenverhaltenstherapie biete ich sowohl privatärztlich als auch für gesetzlich versicherte Patienten an.

Psychiatrische Leistungen werden ausschließlich privatärztlich angeboten.

Coaching und Paarberatung sind keine Leistungen der Krankenversicherung. Die Honorare hierfür orientieren sich an der GOÄ und werden im persönlichen Gespräch vereinbart.

Psychometrische Diagnostik: Im Rahmen der Psychotherapie werden die als sinnvoll erachteten Testuntersuchungen grundsätzlich von den gesetzlichen und i.d.R. auch von den privaten Krankenversicherern erstattet. Im Rahmen der Beratung werden Testuntersuchungen als integrierte Gesundheitsleistung (IGeL) für Selbstzahler abgerechnet. Nähere Details sprechen Sie bitte persönlich mit mir ab.

Für gesetzlich versicherte Patienten:
Entsprechend den Psychotherapievereinbarungen besteht im Falle einer behandlungsbedürftigen psychischen Gesundheitsstörung ein Anspruch auf Kostenerstattung für eine Richtlinienpsychotherapie (d.h. Verhaltenstherapie, Psychoanalyse oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie). Psychotherapeutische Leistungen sind jedoch antrags- und bewilligungspflichtig. Sofern innerhalb der vergangenen 2 Jahre nicht anderweitig beantragte Therapiesitzungen stattgefunden haben, ist in der Regel eine schnelle Antragsbewilligung möglich. Zu näheren Einzelheiten berate ich Sie gerne.

Für privat versicherte Patienten:
Mein privatärztliches Honorar berechnet sich nach dem 2,3 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bei der Beihilfe und fast allen privaten Krankenversicherungen besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung. Da die Abläufe und Bedingungen zur Beantragung einer Psychotherapie bei den Versicherern sehr variieren, wenden Sie sich für genaue Informationen und die Zusendung von Formularen bitte an Ihren Sachbearbeiter. Schauen Sie insbesondere auch auf Ihre persönlich vereinbarten Versicherungsvertragsbedingungen. Bei der Erstellung des Antrags auf Kostenübernahme bin ich Ihnen gerne behilflich.

Ausfallhonorare:
Ihre Termine werden verbindlich für Sie reserviert. Diese Planung ist für beide Seiten verbindlich. Aufgrund der durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten festgelegten Behandlungsdauer kann im Gegensatz zu klassischen “Wartezimmer-Praxen” die Behandlungszeit nicht individuell gesteuert werden und somit kein anderer Patient gleichzeitig einbestellt werden. Zudem werden psychotherapeutische Behandlungen über einen längeren Zeitraum durchgeführt, so dass bei einer Terminabsage durch den Patienten nur schwer kurzfristig neue Patienten aufgenommen oder Einzeltermine vereinbart werden können.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, setzen Sie mich deshalb bitte rechtzeitig darüber in Kenntnis, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
Wenn die Absage nicht innerhalb von mindestens 2 vollen Werktagen (der Samstag gilt hierbei nicht als Werktag) zuvor erfolgt und es mir nicht möglich ist, den Termin anderweitig zu vergeben, werde ich Ihnen das Honorar für die ausgefallene Sitzung in Rechnung stellen (sog. Annahmeverzug, §§ 293, 615 BGB). Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall die Kosten nicht. Bitte beachten Sie, dass dieses Ausfallhonorar auch dann anfallen kann, wenn Sie Ihren Termin ohne eigenes Verschulden nicht rechtzeitig absagen oder nicht wahrnehmen können.
Das Ausfallhonorar beträgt für Privatversicherte entsprechend der GoÄ-Ziffer 870 100,56€, für gesetzlich versicherte Patienten entspricht das Ausfallhonorar der Vergütung nach dem aktuell gültigen EBM, Kap. 35 (z.B. https://www.kbv.de/html/online-ebm.php).